Wettbewerbs- und Kartellrecht
Die Kanzlei Boszko & Partners erbringt Beratungsleistungen im Bereich Kartellrecht und befasst sich insbesondere mit Problemen betreffend die obligatorische Anmeldung beabsichtigter Konzentrationen und Geschäftspraktiken, die als Missbrauch marktbeherrschender Position anzusehen sind. Die durch uns erbrachten Beratungsleistungen erstrecken sich auch auf das Verbot, wettbewerbsbeeinträchtigende Vereinbarungen zu schließen, unlautere Wettbewerbshandlungen vorzunehmen und unlautere Geschäftspraktiken zu betreiben.
Unsere Erfahrung:
- Analyse der von Mandanten geplanten oder bereits ergriffenen Maßnahmen zwecks deren Überprüfung auf die Übereinstimmung mit den Vorschriften, die unlautere Wettbewerbshandlungen regeln, Führung von Verhandlungen und Mandantenvertretung in den damit verbundenen Streitigkeiten,
- Anmeldung beabsichtigter Konzentrationen bei dem Vorsitzenden des Amtes für Wettbewerb- und Verbraucherschutz, insbesondere Vorbereitung einer umfassenden Dokumentation im Zusammenhang mit dieser Anmeldung (Analyse relevanter Märkte, Erstellung von WID-Unterlagen) und Vertretung der Mandanten in den Verfahren vor dem Kartellamt,
- Erstellung von Berufungen gegen Bescheide des Vorsitzenden des Amtes für Wettbewerb- und Verbraucherschutz in Angelegenheiten, die mit der obligatorischen Anmeldung der Konzentrationsabsicht verbunden sind, sowie Vertretung der Mandanten vor dem Gericht für Wettbewerb- und Verbraucherschutz (Kartellgericht),
- Vertretung der Mandanten vor dem Kartellamt bei dem Verdacht der Begehung unlauterer Wettbewerbshandlungen,
- zeitnahe Beurteilung geplanter Marketingaktivitäten unserer Mandanten aus Sicht der Übereinstimmung mit den Vorschriften über unlautere Wettbewerbshandlungen.