Wettbewerbs- und Kartellrecht

Die Kanzlei Boszko & Partners erbringt Beratungsleistungen im Bereich Kartellrecht und befasst sich insbesondere mit Problemen betreffend die obligatorische Anmeldung beabsichtigter Konzentrationen und Geschäftspraktiken, die als Missbrauch marktbeherrschender Position anzusehen sind. Die durch uns erbrachten Beratungsleistungen erstrecken sich auch auf das Verbot, wettbewerbsbeeinträchtigende Vereinbarungen zu schließen, unlautere Wettbewerbshandlungen vorzunehmen und unlautere Geschäftspraktiken zu betreiben.

Unsere Erfahrung: