Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Beratung juristischer Personen ist einer der wichtigsten Schwerpunkte in der Tätigkeit der Kanzlei Boszko & Partners und umfasst die rechtliche Unterstützung polnischer und ausländischer Rechtsträger, die in Polen eine Wirtschaftstätigkeit ausüben. Wir beraten unsere Mandanten sowohl im Rahmen derer laufenden Geschäftstätigkeit als auch bei Einzelprojekten.
Unsere Erfahrung:
- rechtliche Unterstützung bei der Gründung von Rechtspersonen, insbesondere Personen- und Kapitalgesellschaften, bei der Errichtung von Zweigniederlassungen und Vertretungen ausländischer Unternehmer, Stiftungen, Vereinen und Europäischen Gesellschaften (Societas Europeae) sowie laufende Beratung juristischer Personen,
- Beratung bei Umstrukturierungen von Unternehmensgruppen, rechtliche und steuerliche Betreuung von Verschmelzungen, Spaltungen und Umwandlungen von Gesellschaften,
- komplexe Beratung beim Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen, Beratung beim Erwerb von Geschäftsanteilen/Aktien, darunter auch Beratung bei Geschäften zur Übernahme wesentlicher Anteils-/Aktienpakete, in deren Folge das jeweilige Vorhaben auf die Übereinstimmung mit kartellrechtlichen Anforderungen überprüft werden muss,
- Vorbereitung der Anmeldungen von Unternehmenskonzentrationen und Vertretung von Mandanten in Verfahren vor dem Vorsitzenden des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz (poln. UOKIK) sowie vor der Europäischen Kommission,
- rechtliche Unterstützung bei Handlungen, die mit dem Verkauf von Vermögensbestandteilen, der Finanzierung und Refinanzierung sowie mit der Bestellung von Sicherheiten im inländischen und grenzüberschreitenden Aspekt im Zusammenhang stehen,
- Vorbereitung von Verträgen, die gegenseitige Beziehungen zwischen Geschäftspartnern regeln, und von Joint-Venture-Vereinbarungen,
- Prüfung der Rechtslage von Unternehmen (due diligence),
- Rechtsberatung bei Auflösung von Gesellschaften sowie bei der Durchführung ihrer Liquidation,
- Führung von Streitigkeiten, verbunden mit der Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung der Aktionäre sowie Gesellschafterversammlungen, Squeeze-Outs und Zwangseinziehung von Aktien/Geschäftsanteilen.