Arbeitsrecht
Die Kanzlei Boszko & Partners verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich arbeitsrechtlicher Beratung, alle Problemfragen im Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern umfassend, von der Aufnahme über das Fortbestehen bis zu der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Unsere Expertise:
- Beratung bei der Aufnahme von Arbeitsverhältnissen, insbesondere die Erstellung von Arbeitsverträgen, Verträgen über Wettbewerbsverbot, Verträgen über gemeinsame materielle Haftung, Verträgen über Schulungen usw. sowie über alle anderen mit der Begründung des Arbeitsverhältnisses verbundenen Unterlagen,
- Erstellung und Verhandlung von Verträgen für Mitglieder der Gesellschaftsorgane, der Geschäftsführung und für Manager, sowie Beratung bei deren Änderung oder Aufhebung,
- Beratung beim Betriebsübergang und zu dessen Folgen,
- Beratung bei der Durchführung von Gruppenentlassungen,
- Vorbereitung und Begutachtung von Arbeits- und Vergütungsordnungen,
- Kundenvertretung in Arbeitnehmerangelegenheiten,
- Implementierung von Compliance-Regeln sowie Begleitung bei komplexen Compliance Untersuchungen,
- Beratung bei der Legalisierung der Beschäftigung und des Aufenthalts von Ausländern in Polen,
- Unterstützung der Mandanten bei Verhandlungen und beim Abschluss von Verträgen mit Zeitarbeitsfirmen sowie bei der Einführung gemischter Beschäftigungssysteme.