Projektfinanzierung
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Boszko & Partners beraten beim Abschluss und bei der Nachverhandlung von Kreditverträgen sowie bei der Bestellung von Sicherheiten und bei anderen finanzbezogenen Fragen.
Unsere Erfahrung:
- Erstellung und Verhandlung von Kreditverträgen sowie der damit verbundenen Dokumentation und Kontrolle der Tätigkeiten, die in diesen Verträgen vorgesehen sind,
- Begutachtung aus der polnischen Sicht von Kreditverträgen, die einem fremden Recht unterliegen,
- Beratung bezüglich der Steuerfolgen von Kreditverträgen,
- Erstellung und Verhandlung von Verträgen über die Bestellung dinglicher Sicherheiten sowie Teilnahme an Gerichtsverfahren zur Bestellung solcher Sicherheiten,
- Erstellung und Verhandlung von Verträgen über die Bestellung persönlicher Sicherheiten, insbesondere Bürgschaften und Garantien auf erstes Anfordern,
- Beratung bei der Umstrukturierung von Schulden sowie bei Stellung von Insolvenzanträgen sowie Mandantenvertretung im Insolvenzverfahren,
- Beratung bei Treuhandkonten (escrow account),
- Beratung im Bereich Devisenrecht, u.a. Einholung von Devisengenehmigungen.